Rassistische Polizeichats :
Landgericht Frankfurt lässt Anklage gegen Polizisten nicht zu

Lesezeit: 3 Min.
Die Beamten, gegen die ermittelt wurde, haben im 1. Polizeirevier in Frankfurt gearbeitet.
Polizisten des 1. Frankfurter Reviers sollen rassistische und rechtsextreme Chatgruppen gehabt haben. Nun hat das Landgericht entschieden: Weil die Gruppen geschlossen waren, handelt es sich nicht um strafbares Verhalten.

Das Landgericht Frankfurt hat die Zulassung der Anklage im sogenannten „Chatgruppen-Verfahren“ gegen Polizeibeamte aus Frankfurt abgelehnt und insofern auch das Hauptverfahren nicht eröffnet. Dabei geht es um die Chatgruppe „Itiotentreff“ und andere Gruppen, in denen fünf Beamte aus dem 1. Polizeirevier in Frankfurt und die Lebensgefährtin eines der Beamten in den Jahren 2014 bis 2018 rechtsextreme, antisemitische und rassistische Inhalte ausgetauscht haben sollen.

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