Reisekonzern Ehefrau von Oligarch Mordaschow ist jetzt Tui-Großaktionärin

Marina Mordaschowa hält mittlerweile über die Gesellschaft Ondero Limited 29,9 Prozent der Aktien an dem Reisekonzern. Quelle: dpa

Nach der Neuordnung der Tui-Anteile ist Marina Mordaschowa größte Aktionärin des Reisekonzerns. Das Wirtschaftsministerium prüft die Transaktion.

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Der Reisekonzern Tui hat nach dem sanktionsbedingten Rückzug seines Großaktionärs Alexej Mordaschow dessen Ehefrau Marina Mordaschowa als Großaktionärin. Das Unternehmen sei informiert worden, dass Frau Mordaschowa die Firma Ondero Limited kontrolliert, teilte Tui am Freitag mit. Ondero wiederum ist mehrheitlicher Gesellschafter der Unifirm, die 29,9 Prozent der Aktien von Tui hält.

Dem Reisekonzern war nicht bekannt, in welchem Zusammenhang Marina Mordaschowa mit dem vom Westen wegen seiner Nähe zu Russlands Präsident Wladimir Putin sanktionierten Milliardär und bisherigen Tui-Großaktionär steht. Nach einem Bericht von „Business Standard“ und anderen Online-Medien handelt es sich um die dritte Ehefrau des Oligarchen.

Mordaschow hatte kurz vor Inkrafttreten der Sanktionen der Europäischen Union gegen ihn, die ihm den Zugriff auf seine Vermögenswerte und damit auf den TUI-Anteil entzogen, sein Aktienpaket verschoben. Mordaschow hatte erklärt, er habe mit der Politik Russlands nichts zu tun, distanzierte sich aber nicht ausdrücklich von Putin.

Der russische Großaktionär Mordaschow hat sich doch nicht von seinen Tui-Anteilen getrennt. Sie gingen an seine Frau. Der Oligarch bleibt so ein Problem für Tui. Reisebüros drohen mit Boykott, Kunden könnten abwandern.
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Knapp 30 Prozent landeten bei der auf den britischen Jungferninseln sitzenden Firma Ondero, die übrigen 4,13 Prozent verkaufte er an die russische Severgroup, die Mordaschow leitet. Ondero habe nachträglich mitgeteilt, dass Marina Mordaschowa bereits zum Zeitpunkt der Übertragung der Aktien am 28. Februar kontrollierende Gesellschafterin von Ondero war, erklärte Tui weiter.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz habe das Unternehmen informiert, die Wirksamkeit der gemeldeten Transaktion werde nach dem Außenwirtschaftsgesetz geprüft. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens sei die Transaktion schwebend unwirksam, und Unifirm dürfe seine Stimmrechte nicht ausüben.

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