Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. "Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln", teilte das Gericht mit. Das sei bereits am Montag per Beschluss entschieden worden.

Damit wies das Gericht einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab, den die AfD und die JA im vergangenen Juni gestellt hatten. Die Partei und ihre Jugendorganisation mit dem Antrag und einer Klage gegen eine Einstufung als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz vom April 2023 protestiert. 

"Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster entscheiden würde", teilte das Verwaltungsgericht Köln mit.

Anhaltspunkte für Extremismus "zur Gewissheit verdichtet"

Zur Begründung seiner Entscheidung teilte das Gericht mit, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei nicht "gegen den Bestand der AfD gerichtet", sondern diene der Aufklärung. "In der Sache handelt es sich bei der JA um eine gesichert extremistische Bestrebung", die Anhaltspunkte dafür hätten sich "zur Gewissheit verdichtet". Das gehe daraus hervor, "dass die JA weiterhin einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertritt". Dies sei als Verstoß gegen die Menschenwürde zu werten. Das Grundgesetz setze voraus, dass die Aufklärung über derartige Bestrebungen zulässig sei.

Die JA betreibe zudem "eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindlichen Agitation", teilte das Gericht weiter mit. Einwanderer würden "als Schmarotzer und kriminell bezeichnet". Zudem agitiere die JA gegen das Demokratieprinzip, setze die Bundesrepublik mit der DDR und dem nationalsozialistischen Regime gleich und unterhalte Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen wie der Identitären Bewegung.

Vom Verdachtsfall zur Einstufung als gesichert extremistisch

Bislang hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation der Partei als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage. 

Im April 2023 hatte das BfV mitgeteilt, dass sich durch die Verdachtsfallbeobachtung Hinweise ergeben hätten, dass es bei der AfD-Jugendorganisation Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet hätten. Daher werde die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt. Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewährt. Den Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln nun abgelehnt.

BfV-Präsident Thomas Haldenwang begrüßte die Entscheidung. "Das bestätigt die Einstufung der Jungen Alternative durch das BfV als erwiesen extremistische Bestrebung", sagte er der Nachrichtenagentur dpa.   

Die Bestätigung des Gerichts zeige, dass die Instrumente des Rechtsstaats zum Schutz der Demokratie funktionieren, ließ Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mitteilen. "Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben", sagte die Ministerin nach Angaben ihres Ministeriums. "Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen."

Grünenchef Nouripour fordert Konsequenzen

Grünenchef Omid Nouripour forderte nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln weitere Konsequenzen. "Die heutige Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass der Verfassungsschutz die Junge Alternative zu Recht als gesichert rechtsextrem einstuft", sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). "Vorfeldorganisationen wie die JA spielen eine entscheidende Rolle bei der Vernetzung und Personalrekrutierung der rechtsextremen Szene und arbeiten offen gegen unsere Demokratie. Jetzt gilt es zu prüfen, welche Schritte unternommen werden können, um gegen diese extremistische Gruppe vorzugehen und ob die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen."