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Österreichischer Milliardär Benko will Medien verbieten, über seine Verurteilung zu schreiben

René Benko wurde 2014 wegen Korruption verurteilt. Doch dieser Makel soll aus der Biografie des Milliardärs getilgt werden. Wer darüber schreibt, dem drohen seine Anwälte. Bedenklich, zumal Benko neuerdings Verleger ist.
René Benko

René Benko

Foto: Sebastian Widmann/ Getty Images

Der österreichische Selfmade-Milliardär René Benko macht in diesen Tagen häufig Schlagzeilen: Mal berichten die Medien über sein Vorhaben, in Hamburg einen "Elbtower" zu bauen, einen Büroturm also, der ein neues Wahrzeichen der Hansestadt werden und spätestens im Jahr 2026 fertig sein soll. Mal berichten sie über seine erfolgreiche Übernahme der Warenhauskette Kaufhof und der geplanten Fusion mit Karstadt zu einem Kaufhauskonzern. Diese Woche sorgt er für Aufsehen, indem er bei der "Kronen Zeitung" und dem "Kurier" einsteigt und damit einflussreicher Verleger in Österreich wird.

Sein jüngstes Geschäft wirft die Frage auf, ob und inwieweit er Einfluss auf die Berichterstattung nehmen wird. Wie er es mit der freien, unabhängigen Berichterstattung hält, wurde diese Woche zumindest im Zusammenhang mit seiner Biografie deutlich: Weil der SPIEGEL in der Berichterstattung über Benkos Einstieg ins Mediengeschäft erwähnte, dass er 2014 vom Obersten Gerichtshof in Wien rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr Gefängnis verurteilt worden war, weil er versucht hatte, ein Steuerverfahren in Italien zu beeinflussen, verlangte er über seine Anwälte, diese Passage zu löschen.

Ihr Mandant müsse das nicht hinnehmen, teilten sie mit. Die entsprechende Verurteilung sei "bereits seit geraumer Zeit in Österreich aus allen Registern getilgt". Benko sei durch die Erwähnung seiner Verurteilung auch nach deutschem Recht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, argumentieren die Anwälte weiter. Künftig dürfe diese Tatsache nicht mehr veröffentlicht und verbreitet werden, fordern sie.

"Er hat Geld und kann uns in Grund und Boden klagen"

Mehrere österreichische Journalisten sagen auf Nachfrage, auch sie hätten schon Unterlassungsaufforderungen von Benkos Anwälten erhalten, nachdem sie über dessen Verwicklung in Korruption berichtet hatten. "Benko ist wirtschaftlich erfolgreich und in Österreich durchaus beliebt, Investoren vertrauen ihm", sagt einer. "Aber die Verurteilung sieht er offensichtlich als Makel in seiner ansonsten bislang makellosen Lebensgeschichte." Deshalb reagiere er darauf mit juristischen Drohungen. Offensichtlich hoffe er, dass die Erinnerung daran aus der Öffentlichkeit verschwinde, wenn es kein Medium mehr erwähne.

Zumindest in Österreich sei er damit erfolgreich, sagt ein anderer Redakteur. "Er hat Geld und kann uns in Grund und Boden klagen. Die meisten Redaktionen scheuen daher die Auseinandersetzung."

Tatsächlich gibt es gute Gründe dafür, über ein lange zurückliegendes Vergehen nicht mehr zu berichten. Einer ist die Resozialisierung eines einst Verurteilten. Doch Benkos Vorstrafe liegt gerade einmal vier Jahre zurück, und seine Tat sagt durchaus etwas über sein Geschäftsgebaren aus. Zudem ging es nicht um ein privates Vergehen, sondern eines, das unmittelbar in Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit stand.

Die gesamte Nachrichten- und Wirtschaftspresse hat darüber berichtet und tut dies noch heute, seine Verurteilung war Thema in Österreich, Deutschland und in mehreren anderen Ländern. Sucht man bei Google nach den Begriffen "Benko" und "Haftstrafe", bekommt man mehr als 100.000 Treffer angezeigt. Vor allem aber dürfte fern liegen, dass der Immobilienunternehmer, Karstadt-Eigentümer und Milliardär Benko durch eine Erinnerung an die Vorstrafe in seiner Resozialisierung gefährdet sein und soziale Ächtung zu befürchten haben könnte.

Der SPIEGEL hat sich daher entschieden, die entsprechende Passage nicht zu löschen und diese Entscheidung, wenn erforderlich, wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung durch alle Instanzen zu verteidigen.

red