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Mord an neun Menschen Attentäter von Hanau besaß zwei Waffenbesitzkarten – trotz Zwangseinweisung

Beim Terroranschlag von Hanau ermordete ein Mann aus rassistischen Motiven neun Menschen. Die Ermittlungen werfen Fragen auf: Wie kam der Täter an die Waffen? Gingen Notrufe ins Leere? Warum war der Notausgang am Tatort geschlossen?
Forensiker am 20. Februar 2020 vor dem Auto von Vili-Viorel Paun, der den Täter verfolgte und dabei starb

Forensiker am 20. Februar 2020 vor dem Auto von Vili-Viorel Paun, der den Täter verfolgte und dabei starb

Foto: Boris Roessler / dpa

Als ein rassistischer Attentäter am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen ermordete, war der polizeiliche Notruf überlastet und nicht ausreichend besetzt. Das zeigen Recherchen des SPIEGEL, des ARD-Magazins »Monitor« und des Hessischen Rundfunks. Zahlreiche Zeugen kamen unter der Notrufnummer 110 nicht durch, darunter ein späteres Opfer.

Die Ermittlungsakte der Bundesanwaltschaft dokumentiert zudem, wie der Täter, obwohl psychisch krank und polizeibekannt, über die Jahre drei waffenrechtliche Berechtigungen ausgestellt bekam.

Für seinen Amoklauf brauchte Tobias Rathjen, 43, etwa fünf Minuten. Er tötete drei Menschen in der Innenstadt, fuhr zweieinhalb Kilometer nach Hanau-Kesselstadt und erschoss sechs weitere Menschen.

Eines der Opfer war Vili-Viorel Paun, 22. Mit seinem Mercedes versuchte Paun, Rathjens BMW zuzuparken, raste ihm nach Kesselstadt hinterher, rief von unterwegs dreimal die Polizei an. Er kam nicht durch.

Rathjen tötete Paun mit drei Schüssen durch das Fenster der Fahrertür auf dem Parkplatz vor der Arena Bar.

Notrufe wurden nicht umgeleitet

Die Hanauer Polizei, heißt es in einem Aktenvermerk, konnte aufgrund der hohen Anzahl nicht alle Anrufe entgegennehmen. Die Notrufe seien in der Leitstelle der Polizeiwache Hanau 01 aufgelaufen und an lediglich zwei Arbeitsplätzen bearbeitet worden. Es habe technische Störungen beim Mitschnitt gegeben.

Der erste registrierte Anruf kam um 21.56 Uhr, etwa eine Minute nachdem Rathjen zu schießen begonnen hatte, der zweite fast gleichzeitig. Damit waren beide Apparate besetzt. Erst nachdem Rathjen sein neuntes Opfer erschoss und nach Hause fuhr, nahm die Polizei einen dritten Anruf entgegen.

Umgeleitet wurden die Notrufe nicht. Die von Vili-Viorel Paun liefen ins Leere. Auch später rief ihn keiner zurück.

Auf Anfrage teilt das Polizeipräsidium Südosthessen mit, die Einsatzkräfte seien bereits um 21.58 Uhr an den ersten Tatort entsandt worden. Was die Überforderung der Beamten in der Leitstelle angeht, so sei ein »Überleitungskonzept« geplant. In Zukunft sollen Notrufe nach Frankfurt umgeleitet werden.

Verschlossener Notausgang

Viereinhalb Stunden nach dem Anschlag kamen zwei Kriminalbeamte in die Arena Bar, um einen Tatortbefund zu verfassen. »Betritt man die Bar durch die Eingangstür«, notierten sie, »so befinden sich linksseitig vier Automaten, geradeaus gelangt man zu einem Lagerraum, von welchem zwei weitere Türen abgehen. Diese zwei Türen waren jedoch bei der Tatortaufnahme verschlossen.«

Eine der Türen ist der Notausgang. Warum war sie zu? Wer wusste davon?

Wäre die Tür nicht zu gewesen, hätten die Gäste der Arena Bar noch fliehen können? Wären Said Nesar Hashemi, 21, und Hamza Kurtovic, 22, heute am Leben?

Am Tag nach dem Anschlag zog die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich. Sie ermittelte jedoch nicht wegen des verschlossenen Notausgangs, sondern konzentrierte sich auf den Täter und potenzielle Mittäter.

Erst neun Monate später eröffnete die zuständige Behörde, die Staatsanwaltschaft Hanau, ein Verfahren – nachdem Hinterbliebene und Überlebende eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung gestellt hatten.

Auf Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft Hanau mit, sie wisse erst seit November 2020 von dem »Komplex einer vermeintlich verschlossenen Notausgangstür«.

Gedenkveranstaltung vor der Arena Bar am 21. Februar 2020, zwei Tage nach der Tat

Gedenkveranstaltung vor der Arena Bar am 21. Februar 2020, zwei Tage nach der Tat

Foto: Thomas Lohnes/ Getty Images

Die Bundesanwaltschaft teilt mit, aus den Tatortberichten hätten sich »keinerlei greifbaren Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung ergeben, über die die Staatsanwaltschaft Hanau hätte in Kenntnis gesetzt werden können«.

Bereits im November 2017 hatten Polizeibeamten bei einer Gaststättenkontrolle festgestellt, dass der Notausgang der Arena Bar verschlossen war. Die Information wurde damals dem Gewerbeamt der Stadt Hanau mitgeteilt.

Paranoide Schizophrenie

Die Pistolen, mit denen Tobias Rathjen mordete, besaß er legal. Zwei hatte er gekauft, eine in einem Waffengeschäft ausgeliehen.

Zugriff auf Waffen darf in Deutschland nur haben, wer niemanden gefährdet. In Wirklichkeit ergab eine Anfrage der Grünen im Bundestag, dass 750 Rechtsextremisten und rund 500 Reichsbürger im Jahr 2019 Waffenbesitzkarten hatten.

Rathjen war bis kurz vor seinem Tod nicht öffentlich als Rassist aufgefallen. Allerdings hatte er dreimal wahnhafte Anzeigen gestellt. Posthum diagnostizierte man bei ihm paranoide Schizophrenie.

Hat in seinem Fall die Waffenbehörde versagt? Das Gesundheitsamt?

Das erste Mal fiel Rathjen den Behörden im Januar 2002 auf. Damals rief er im Polizeipräsidium Oberfranken an und sagte, er müsse eine Vergewaltigung anzeigen. Es handele sich um eine »psychische Vergewaltigung«, das Opfer sei er selbst, er werde »durch die Wand und durch die Steckdose abgehört, belauscht und gefilmt«.

Rathjen wurde zum Gesundheitsamt eskortiert, ein Amtsarzt diagnostizierte eine »Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis, paranoide Inhalte« und empfahl eine sofortige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Rathjen rammte daraufhin einen Polizisten mit dem Kopf, stürmte aus dem Zimmer, erst im Erdgeschoss konnten ihn vier Beamten zu Boden bringen.

Rathjen wurde in Handschellen ins psychiatrische Krankenhaus gebracht. Man rief Rathjens Vater an, der engagierte einen Anwalt. Am selben Abend entließ man Rathjen in die Obhut seiner Eltern. Auf dem Entlassungsformular wurde »ungeheilt« angekreuzt.

Familiäre Vorbelastung

Rathjen senior beschwerte sich bei der Polizei und bei einem Arzt. Der notierte, der Vater sei ebenfalls der Meinung, sein Sohn werde überwacht, die beiden hätten eine gemeinsame psychische Störung.

Im April 2002 wurde Rathjen erneut untersucht, berichtete von Schlafstörungen und Überwachung, aber diesmal sah der Arzt keine Fremdgefährdung. Er wertete den Gewaltausbruch als »situative Wahnperiode«, dem Prüfungsdruck an der Universität geschuldet.

Rathjen wurde nicht behandelt.

2004 wiederholte Tobias Rathjen seine paranoide Anzeige, diesmal in Offenbach. Der Kommissar vermerkte, er werde die Staatsanwaltschaft Hanau und das zuständige Gesundheitsamt in Kenntnis setzen. Auch diesmal wurde Rathjen offenbar nicht behandelt.

Über die Jahre tauchte er in 15 polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Akten auf, fünfmal als Beschuldigter.

2007 erteilte ihm die Universität Bayreuth Hausverbot, nachdem er einen Wachmann angegriffen hatte. 2010 ermittelte das Zollfahndungsamt Essen gegen Rathjen wegen Drogenschmuggels, das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Wenige Monate später wurden beide Rathjens angeklagt, mehr als 3300 Euro Sozialhilfe erschlichen zu haben. Auch dieses Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Waffenbehörde fragte nicht nach

Im April 2013 stellte Tobias Rathjen bei der Waffenbehörde seinen ersten Antrag. Er kreuzte zwei Kästchen an: Waffenbesitzkarte zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen, Waffenbesitzkarte für Sportschützen.

Als Zweck gab Rathjen »Ausübung des Hobbys des sportlichen Schießens« an. Auf der letzten Seite des Formulars wurde Rathjen gefragt, ob die Waffenbehörde sich an das Gesundheitsamt wenden dürfe, für den Fall, dass zu seiner Person Erkenntnisse zu psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen vorlägen.

Rathjen willigte ein.

Die Waffenbehörde wandte sich jedoch nicht an das Gesundheitsamt.

Das Antragsformular, das Rathjen unterschrieb, war veraltet.

Ein Projektil am Heumarkt in Hanau: »Ausübung des Hobbys des sportlichen Schießens«

Ein Projektil am Heumarkt in Hanau: »Ausübung des Hobbys des sportlichen Schießens«

Foto: Andreas Arnold / dpa

13 Monate davor hatte der hessische Innenminister Boris Rhein die Waffenbehörden per Erlass angewiesen, keine Regelanfragen mehr bei Gesundheitsämtern zu stellen. Der Erlass ging auf eine bundesweite Verwaltungsvorschrift zurück.

Man sollte nur noch »bei konkretem Anlass« nachfragen. Die Waffenbehörde hielt sich daran und forderte lediglich einen Auszug aus dem Bundeszentralregister an. Keine Eintragungen.

Im Juli 2013 bekam Rathjen die grüne Standard-Waffenbesitzkarte. Als Bedürfnisgrund wurde versehentlich »Jäger« eingetragen. Zehn Monate später kaufte Rathjen eine SIG Sauer, Modell 226, Großkaliber 9 mm Luger.

Drogen, Pornos, Brandstiftung

Im März 2018 wurde gegen Rathjen erneut wegen Drogenschmuggels ermittelt, dann wegen fahrlässiger Brandstiftung, er hatte nachts im Wald Pornohefte verbrannt. Er wohnte damals in München. Bei der Vernehmung in seiner Wohnung räumte er ein, das Feuer entfacht zu haben. Da die Beamten ihm aber erst danach mitteilten, er sei Beschuldigter, stellte der Staatsanwalt auch dieses Verfahren ein.

Die bayerischen Polizisten wussten, dass Rathjen Waffen besaß. Sie kontrollierten seinen Waffentresor und vermerkten, dass er seine SIG Sauer ordnungsgemäß aufbewahrte.

Rathjen bekam eine weitere waffenrechtliche Erlaubnis ausgestellt, die gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen. Er kaufte sich eine zweite Pistole, eine Walther, Modell PPQM2, Kleinkaliber 5,6 mm.

Fünf Jahre nach Erteilung der grünen Waffenbesitzkarte überprüfte die Waffenbehörde Rathjens Strafregister. Er war immer noch unbescholten. Im Verfahrensregister waren die Ermittlungen wegen Drogenschmuggels vermerkt. Die Waffenbehörde fand sie »verwaltungsrechtlich nicht verwertbar«.

Im August 2019, ein halbes Jahr vor dem Amoklauf, bekam Rathjen ein drittes waffenrechtliches Dokument ausgestellt, den Europäischen Feuerwaffenpass.

»Keine Anhaltspunkte für eine Straftat«

Im November 2019 erstattete er Anzeigen wegen angeblicher Überwachung durch einen ominösen Geheimdienst. Eine Anzeige ging an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, eine an die Staatsanwaltschaft Hanau. Der Geheimdienst lese seine Gedanken, schrieb Rathjen und verwies auf seine Homepage.

Aus Karlsruhe bekam er als Antwort: »Aus Ihrer Sachdarstellung ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat.« Auch die Staatsanwaltschaft Hanau leitete kein Verfahren ein.

Nach dem Anschlag fragten Ermittler beim Gesundheitsamt nach, ob es eine Akte zu Tobias Rathjen gebe. Es fand sich keine. Die 2004 angelegte Akte war 2014 nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet worden.

Die Ermittler befragten den Leiter der Waffenbehörde. Der sagte, Rathjen sei durch nichts aufgefallen, bis auf zwei Punkte in Flensburg. Wegen Geschwindigkeitsübertretung.

Das Attenat von Hanau ist auch Thema in der ARD-Sendung »Monitor«; Donnerstag, 21.45 Uhr, Das Erste

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung hieß es, der Täter habe »Waffenscheine« besessen. Das ist nicht richtig. Wir haben die Angabe korrigiert.